Strafrecht
Die Kanzlei Senol ist spezialisiert auf das Strafrecht. Wir verteidigen Sie in allen Bereichen dieses Rechtsgebiets. Wir sind tätig im Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, bei Gewaltdelikten, Eigentumsdelikten, Glücksspielstrafrecht, Verkehrsstrafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten, im Jugendstrafrecht und allen sonstigen strafrechtlichen Fachgebieten.
Wir betreuen unsere Mandanten auch nach dem Strafverfahren bei der Strafvollstreckung und im Strafvollzug.
Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Nebenstrafe, während die Entziehung der Fahrerlaubnis schwerwiegender ist, da Führerschein und Fahrerlaubnis neu erworben werden müssen. Beide Maßnahmen treffen Betroffene oft härter als die eigentliche Strafe, da viele Menschen auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Ein Rechtsanwalt kann helfen, sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis zu wehren und das Fahrverbot so gering wie möglich zu halten, um die Auswirkungen auf Ihr Leben zu minimieren.
Verfahrenseinstellung - Freispruch ohne Urteil?
Ein Strafverfahren kann ohne Urteil durch eine Verfahrenseinstellung beendet werden. Dies geschieht, wenn keine ausreichenden Beweise für eine Straftat vorliegen oder das öffentliche Interesse gering ist. Das Verfahren kann auch unter Auflagen eingestellt werden, zum Beispiel durch Schadenswiedergutmachung oder Zahlung an gemeinnützige Organisationen. Ihr Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt wird, sodass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Strafe ohne Gerichtsverhandlung: Der Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Verurteilung zu einer Strafe ohne Hauptverhandlung. Bei kleineren Straftaten kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Aktenlage entscheiden. Wenn Sie mit der Strafe nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Daraufhin findet eine Hauptverhandlung statt, in der Sie sich selbst verteidigen oder von einem Strafverteidiger vertreten lassen können. Ihr Anwalt kann Ihnen helfen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung
Bei Durchsuchungen stellt die Polizei oft Beweismittel sicher, entweder durch Sicherstellung oder Beschlagnahme. Diese Maßnahmen müssen in der Regel durch einen Ermittlungsrichter angeordnet werden, es sei denn, es besteht Gefahr in Verzug. Sichergestellte Gegenstände werden in Verwahrung genommen und können für verschiedene Zwecke, wie Beweissicherung oder Gefahrenabwehr, verwendet werden. Ein Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche auf Herausgabe der Gegenstände prüfen und durchsetzen, besonders wenn die Sicherstellung nicht gerechtfertigt ist.
Haft: Strafhaft, Untersuchungshaft und Maßregeln
Im deutschen Recht gibt es zwei Hauptarten der Haft: Strafhaft und Untersuchungshaft. Strafhaft erfolgt nach einer Verurteilung, während Untersuchungshaft bei dringendem Tatverdacht verhängt wird. Maßregeln wie die Unterbringung in einer Psychiatrie oder Sicherungsverwahrung dienen der Sicherung und Besserung. In allen Fällen kann ein Rechtsanwalt die Haftbedingungen verbessern oder eine vorzeitige Freilassung erwirken. Besondere Maßnahmen wie die Sicherungsverwahrung zielen darauf ab, die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Tätern zu schützen.
Strafanzeige und Strafantrag
Eine Strafanzeige informiert die Ermittlungsbehörden über eine mögliche Straftat, während ein Strafantrag vom Geschädigten gestellt wird und bei bestimmten Delikten Voraussetzung für die Strafverfolgung ist. Ein Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren helfen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Es ist ratsam, bei einer Strafanzeige frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
Freiheitsstrafe, und dann?
Bei der Strafvollstreckung wird unterschieden zwischen Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Geldstrafen werden von der Staatsanwaltschaft eingetrieben; bei Zahlungsunfähigkeit kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Freiheitsstrafen werden ebenfalls von der Staatsanwaltschaft vollstreckt, wobei eine Aussetzung zur Bewährung möglich ist. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Hier gibt es neben der Jugendstrafe auch Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, die auf das rechtstreue Verhalten des Jugendlichen abzielen.
Der Gang des Strafverfahrens
Das Strafverfahren beginnt mit einem Anfangsverdacht, gefolgt von einem Ermittlungsverfahren durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wird Anklage erhoben, folgt das Zwischenverfahren, in dem das Gericht über die Zulassung der Anklage entscheidet. Im Hauptverfahren findet die Gerichtsverhandlung statt, gefolgt von einem Urteil. Sind alle Parteien mit dem Urteil zufrieden, wird es rechtskräftig. Andernfalls kann Berufung oder Revision eingelegt werden. Das Vollstreckungsverfahren schließt das Strafverfahren ab, falls eine Strafe verhängt wurde.
Erkennungsdienstliche Behandlung
Eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt häufig bei einem laufenden Ermittlungsverfahren. Dabei nimmt die Polizei Ihre Fingerabdrücke und dokumentiert persönliche Merkmale. Es kann auch die Entnahme von DNS-Spuren angeordnet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich gegen diese Maßnahme zu wehren, insbesondere wenn die Voraussetzungen der Anordnung nicht erfüllt sind. Ihr Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Erhebung und Speicherung Ihrer Daten rechtmäßig ist und Ihre Rechte durchsetzen.
Verhaftung und Haftbefehl
Bei einer Verhaftung ist es ratsam, sofort anwaltlichen Rat einzuholen. Reden Sie nicht mit der Polizei über den Vorwurf, um Verteidigungschancen nicht zu beeinträchtigen. Ein Haftbefehl wird durch einen Richter erlassen und enthält Informationen über den Tatvorwurf und Haftgrund. Ihr Anwalt wird sich um Ihre Freilassung bemühen, sei es durch Haftbeschwerde oder mündliche Haftprüfung, und versuchen, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen.
Vernehmung als Beschuldigter
Eine Vernehmung als Beschuldigter ist eine Befragung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft zu einem bestimmten Sachverhalt. Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, sollten Sie die Ladung prüfen und gegebenenfalls den Termin absagen, besonders ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Anwalt. Ihr Aussageverweigerungsrecht schützt Sie davor, sich selbst zu belasten. Sprechen Sie nicht unbedacht mit der Polizei, da jede Aussage gegen Sie verwendet werden kann.
Durchsuchung
Eine Hausdurchsuchung zählt zu den unangenehmsten Maßnahmen der Polizei. In der Regel geschieht sie frühmorgens, oft mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss. Die Polizei durchsucht Ihre Räume und beschlagnahmt potenzielle Beweismittel. Wichtig ist, dass Sie während der Durchsuchung Ruhe bewahren und sofort einen Rechtsanwalt informieren. Sprechen Sie nicht mit der Polizei über den Fall, um unbedachte Äußerungen zu vermeiden. Ihr Anwalt kann später helfen, beschlagnahmte Gegenstände zurückzuerhalten.