Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Nebenstrafe, während die Entziehung der Fahrerlaubnis schwerwiegender ist, da Führerschein und Fahrerlaubnis neu erworben werden müssen. Beide Maßnahmen treffen Betroffene oft härter als die eigentliche Strafe, da viele Menschen auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Ein Rechtsanwalt kann helfen, sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis zu wehren und das Fahrverbot so gering wie möglich zu halten, um die Auswirkungen auf Ihr Leben zu minimieren.

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Meistens ist die Nebenstrafe“ des Fahrverbots oder die Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis schlimmer, als die eigentliche Strafe. Besonders – aber nicht nur – bei Verkehrsstraftaten oder Verkehrsordnungswidrigkeiten werden diese gerne verhängt. Viele Menschen sind auf die Nutzung ihres Kfz angewiesen. Diese Maßnahmen treffen sie deshalb an einer besonders empfindlichen Stelle.

Ein Fahrverbot ist immer zeitlich begrenzt. Wenn der Verurteilte seinen Führerschein abgibt oder spätestens nach einem Monat ab Rechtskraft des Urteils wird das Fahrverbot wirksam. In dieser Zeit wird der Führerschein verwahrt und der Verurteilte darf kein Auto, kein Motorrad, keinen LKW usw. fahren. Nach Ende der Verbotsfrist bekommt der Verurteilte seinen Führerschein zurück und darf wieder fahren.

Davon zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, wird in der Regel auch der Führerschein eingezogen. Beides ist dann erst einmal weg und muss neu erworben werden. Außerdem wird eine Sperrfrist verhängt, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erworben werden kann. Zudem stellen sich weitere Probleme beim Erwerb der neuen Fahrerlaubnis. Oft verlangt die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest“), bevor sie eine neue Fahrerlaubnis ausstellt. Hier ist deshalb geboten, sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Hilfe eines Rechtsanwalts zu wehren, bevor es zu spät ist.