Strafanzeige und Strafantrag
Eine Strafanzeige informiert die Ermittlungsbehörden über eine mögliche Straftat, während ein Strafantrag vom Geschädigten gestellt wird und bei bestimmten Delikten Voraussetzung für die Strafverfolgung ist. Ein Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren helfen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Es ist ratsam, bei einer Strafanzeige frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
Was ist der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag?
Oft hört man im Alltag aus Streitgesprächen den Satz „Ich zeige Dich an!“. Doch was bedeutet das eigentlich?
Die Strafanzeige kann gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Damit begründet man bei diesen Ermittlungsbehörden möglicherweise einen Anfangsverdacht gegen den Angezeigten. Strafanzeige bedeutet nicht mehr, als dass die Behörde informiert wird, dass womöglich eine Straftat begangen wurde. Die Behörde entscheidet dann, ob ihr der vorgetragene Sachverhalt reicht, um Ermittlungen aufzunehmen.
Davon zu unterscheiden ist der Strafantrag. Den Strafantrag stellt in der Regel der Geschädigte einer Straftat. Dies ist bei manchen Straftaten am unteren Ende der Strafbarkeit Voraussetzung dafür, dass die Ermittlungsbehörden überhaupt tätig werden. Es gibt Delikte, bei denen ohne Strafantrag das Verfahren eingestellt wird, weil der Antrag zwingende Voraussetzung einer Verurteilung ist. Diese Delikte nennt man absolute Antragsdelikte. Andere Delikte werden auf Antrag oder wegen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung verfolgt. Diese nennt man relative Antragsdelikte.
Wie kann ein Verteidiger hier helfen?
Die Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt, lieber früher als später einen Strafverteidiger zu beauftragen. In vielen Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden und es kommt gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Daher ist eine Strafanzeige ein guter Anlass, sich um einen Rechtsanwalt zu kümmern. In Ihrem Interesse kämpfen wir stets darum, das Verfahren bereits im Keim zu ersticken und einstellen zu lassen. So vermeiden wir eine unangenehme, in der Regel öffentliche, Gerichtsverhandlung für Sie.