Verhaftung und Haftbefehl

Bei einer Verhaftung ist es ratsam, sofort anwaltlichen Rat einzuholen. Reden Sie nicht mit der Polizei über den Vorwurf, um Verteidigungschancen nicht zu beeinträchtigen. Ein Haftbefehl wird durch einen Richter erlassen und enthält Informationen über den Tatvorwurf und Haftgrund. Ihr Anwalt wird sich um Ihre Freilassung bemühen, sei es durch Haftbeschwerde oder mündliche Haftprüfung, und versuchen, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen.

Was tun bei einer Verhaftung?

Wenn Sie, ein Verwandter oder Freund verhaftet werden, ist es immer geboten, anwaltlichen Rat einzuholen. Sie haben in dieser Situation Anspruch auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Reden Sie nicht mit der Polizei über die Sache, wegen der Sie verhaftet wurden. Auch wenn die Polizei verspricht, dass Sie dann freigelassen werden, ist hier das Risiko hoch, sich Verteidigungschancen zu nehmen und sich im schlimmsten Fall selbst zu belasten.

Was ist ein Haftbefehl?

Vor einer Verhaftung ergeht durch den zuständigen Richter ein Haftbefehl. Der Haftbefehl ist immer schriftlich und enthält Angaben über den Beschuldigten, den Tatvorwurf, den Haftgrund und die dem zu Grunde liegenden Tatsachen. Wird ein Beschuldigter aufgrund eines Haftbefehls verhaftet, wird er spätestens am nächsten Tag dem zuständigen Richter vorgeführt und angehört.

Was kann mein Verteidiger für mich tun?

Ihr Anwalt wird sich in Haftsachen schnellstmöglich um Ihre Freilassung bemühen. Ihm stehen dazu die Vernehmung bei der Haftbefehlsverkündung, die Haftbeschwerde und die mündliche Haftprüfung zur Verfügung. Das beste denkbare Ergebnis ist, dass ein Haftbefehl aufgehoben wird. Der Haftbefehl ist damit aus der Welt geschafft. Ist das nicht möglich, kann ein Haftbefehl, ggf. unter Auflagen, außer Vollzug gesetzt werden. Das bedeutet, dass der Beschuldigte zwar zunächst freigelassen wird, aber bei einem Verstoß gegen die Auflagen ohne Weiteres wieder verhaftet werden kann. Beispiele für Auflagen sind das Gebot, sich straffrei zu verhalten oder eine Meldeauflage.

Fazit

Bei einer Verhaftung gilt es, schnell einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen, der sich um eine schnelle Freilassung kümmert. Sprechen Sie uns an! Nutzen Sie hierfür außerhalb unserer Öffnungszeiten unbedingt das Notfalltelefon!