Erkennungsdienstliche Behandlung
Eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt häufig bei einem laufenden Ermittlungsverfahren. Dabei nimmt die Polizei Ihre Fingerabdrücke und dokumentiert persönliche Merkmale. Es kann auch die Entnahme von DNS-Spuren angeordnet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich gegen diese Maßnahme zu wehren, insbesondere wenn die Voraussetzungen der Anordnung nicht erfüllt sind. Ihr Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Erhebung und Speicherung Ihrer Daten rechtmäßig ist und Ihre Rechte durchsetzen.
Erkennungsdienstliche Behandlung - Was ist das?
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, könnte die Polizei Sie unter bestimmten Voraussetzungen zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung einladen. Bei dieser Behandlung werden Ihre persönlichen Daten (Name, Wohnort, Geburtsdatum usw.) aufgenommen, es werden Finger- und Handabdrücke genommen und es werden persönliche Merkmale wie Narben oder Tätowierungen dokumentiert. Auf Beschluss oder Anordnung können auch DNS-Spuren entnommen werden.
Was kann dagegen getan werden?
Es ist möglich, sich gegen eine solche Maßnahme zu wehren. In vielen Fällen liegen die Voraussetzungen der Anordnung einer solchen Behandlung nicht vor. Oft versucht die Polizei mit ganz pauschalen und unpassenden Argumenten, Ihre Daten für die Datenbank zu gewinnen. Sie haben ein Recht an Ihren Daten und die Polizei braucht gute Gründe, diese Daten über Sie zu erheben und zu speichern. Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.