Berufung und Revision

Wenn ein Urteil fehlerhaft ist, können Sie Berufung oder Revision einlegen. Die Berufung ist gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts zulässig und ermöglicht eine neue Beweisaufnahme. Die Revision überprüft hingegen nur Rechtsfehler. Ihr Strafverteidiger kann die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüfen und Sie in der nächsten Instanz vertreten, um das Urteil zu Ihren Gunsten zu verändern.

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind der Klassiker unter den Rechtsverstößen. Etwas zu schnell gefahren, falsch geparkt oder die Ladung falsch gesichert und es ist passiert. Oft ist nicht nur das Bußgeld teuer, sondern es gibt auch Punkte oder direkt ein Fahrverbot.

Wir prüfen gerne Ihre Verteidigungsmöglichkeiten in derartigen Verfahren. Auch die Polizei macht oft Fehler und ein sachkundiger Rechtsanwalt kann für Sie Einspruch einlegen und Ihre Rechte im Gerichtsverfahren wahren. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns für Sie um die EInholung einer Deckungszusage für das Verfahren.