Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Verurteilung zu einer Strafe ohne Hauptverhandlung. Bei kleineren Straftaten kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Aktenlage entscheiden. Wenn Sie mit der Strafe nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Daraufhin findet eine Hauptverhandlung statt, in der Sie sich selbst verteidigen oder von einem Strafverteidiger vertreten lassen können. Ihr Anwalt kann Ihnen helfen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Was ist ein Strafbefehl?
Wenn Sie einen Brief bekommen, in dem Sie zu einer Strafe verurteilt wurden, ohne jemals bei Gericht gewesen zu sein, ist das ein Strafbefehl. Den Unterschied zum Bußgeldbescheid erkennen Sie am Absender: Kommt das Schreiben vom Gericht, handelt es sich um einen Strafbefehl, kommt das Schreiben von einer Behörde, ist es ein Bußgeldbescheid.
Im Strafbefehlsverfahren kann das Gericht bei kleineren Straftaten auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Aktenlage eine Strafe verhängen. Eine Hauptverhandlung vor Gericht findet dabei nicht statt.
Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Bei Erlass eines Strafbefehls unterstellt das Gericht zu Gunsten des Angeschuldigten, dass er hypothetisch ein Geständnis abgelegt hätte. Das wirkt grundsätzlich strafmildernd. Es kann dennoch sein, dass Sie mit der Strafe aus dem Strafbefehl nicht einverstanden sind. Dann können Sie gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei Gericht Einspruch einlegen. Dann wird eine Hauptverhandlung durchgeführt und Sie können sich von einem Strafverteidiger verteidigen lassen.