Haft

Bei Durchsuchungen stellt die Polizei oft Beweismittel sicher, entweder durch Sicherstellung oder Beschlagnahme. Diese Maßnahmen müssen in der Regel durch einen Ermittlungsrichter angeordnet werden, es sei denn, es besteht Gefahr im Verzug. Sichergestellte Gegenstände werden in Verwahrung genommen und können für verschiedene Zwecke, wie Beweissicherung oder Gefahrenabwehr, verwendet werden. Ein Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche auf Herausgabe der Gegenstände prüfen und durchsetzen, besonders wenn die Sicherstellung nicht gerechtfertigt ist.

Haft

Das deutsche Recht kennt im Wesentlichen zwei Arten der Haft. Die Strafhaft und die Untersuchungshaft. Davon zu unterscheiden sind die Maßregeln zur Sicherung und Besserung. In allen genannten Fällen kann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts helfen, die Dauer der Inhaftierung zu verkürzen und die Haftbedingungen bzw. Unterbringungsbedingungen zu verbessern.

Strafhaft

In Strafhaft kommt, wer wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Der Strafgefangene sitzt zunächst in einer Justizvollzugsanstalt, später unter Umständen in anderen Einrichtungen. Für einen Strafgefangenen kann ein Rechtsanwalt Lockerungen der Haftbedingungen, zum Beispiel eine Verlegung in den offenen Vollzug, oder sogar eine vorzeitige Freilassung erreichen.

Untersuchungshaft

Im Gegensatz zur Strafhaft muss jemand, der in Untersuchungshaft sitzt, nicht verurteilt werden. In Untersuchungshaft kommt, wer einer Straftat dringend verdächtig ist und gegen wen ein Haftgrund vorliegt. Haftgründe sind zum Beispiel Wiederholungsgefahr, Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Die Untersuchungshaft muss außerdem verhältnismäßig sein.

Maßregeln der Sicherung und Besserung

Keine Haft im eigentlichen Sinne sind die Maßregeln zur Sicherung und Besserung. Maßregeln sind die Unterbringung in einer Psychiatrie, in einer Entzugsklinik oder in der Sicherungsverwahrung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es sich dabei nicht um eine Strafe im eigentlichen Sinne handelt, sondern dass andere Zwecke erreicht werden sollen.

Die Unterbringung in Psychiatrie und Entzugsklinik dienen dazu, die Suchtproblematiken eines Verurteilen zu heilen. Hintergrund dessen ist, dass viele Straftaten gerade wegen einer solchen Sucht begangen werden. Man geht in diesen Fällen davon aus, dass die Heilung der Sucht die Voraussetzung ist, dass der Verurteilte ein straffreies Leben führen kann.

Der Sicherungsverwahrung liegt die Idee zu Grunde, dass einzelne Verurteilte auch nach Verbüßung einer Haftstrafe so gefährlich für die Allgemeinheit sein könnten, dass sie zur Sicherung der Allgemeinheit eingesperrt bleiben müssen.