Verschulden
Ein zentraler Punkt bei Schadensersatz und Schmerzensgeld für Unfallschäden ist das Verschulden der Unfallbeteiligten. Beim Verschulden wird zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterschieden.
Verschulden - Was ist das?
Ein zentraler Punkt bei Schadensersatz und Schmerzensgeld für Unfallschäden ist das Verschulden der Unfallbeteiligten. Jeder haftet nur für den Schaden, den er auch verschuldet hat. Bei mehreren Unfallbeteiligten ist es oft so, dass mehrere Beteiligte ein Verschulden trifft. Man spricht dann von einem Mitverschulden. Dann werden die gegenseitigen Ansprüche um den jeweiligen Mitverschuldensanteil gekürzt.
Beim Verschulden wird zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterschieden. Bei beiden Verschuldensarten werden Varianten unterschieden.
Vorsatz
Beim Vorsatz unterscheidet man in direkten Vorsatz und bedingten Vorsatz. Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Handelnde bewusst einen Schaden verursachen wollte oder er sicher wusste, dass sein Verhalten einen Schaden verursacht, er aber trotzdem gehandelt hat. Beim bedingten Vorsatz nimmt der Schädiger den Schadenseintritt durch sein Verhalten billigend in Kauf.
Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit ist das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt. Bei der Fahrlässigkeit unterscheidet man verschiedene Grade an Fahrlässigkeit von leichter Fahrlässigkeit bis grober Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit. Am schwersten wiegt die bewusste Fahrlässigkeit, bei der der Schädiger sich offensichtlich gefährlich verhält, aber ernsthaft denkt, dass es schon gut gehen wird. Am anderen Ende der Skala spricht man von leichter Fahrlässigkeit. Hier ist dem Schädiger der Schaden schon fast nicht mehr vorwerfbar.