Nebenkosten der Schadensregulierung
Bei der Regulierung eines Sachschadens fallen in der Regel Nebenkosten an. Für diese Kosten können Sie oft Ersatz verlangen. Wenn Sie ein Mitverschulden an dem Unfall trifft, wird dieser Anspruch aber im Umfang Ihres Mitverschuldens gekürzt.
Bei der Regulierung eines Sachschadens fallen in der Regel Nebenkosten an. Für diese Kosten können Sie oft Ersatz verlangen.
Wenn Sie ein Mitverschulden an dem Unfall trifft, wird dieser Anspruch aber im Umfang Ihres Mitverschuldens gekürzt.
Ihre Auslagen für Porto, Telefonkosten, Fahrtkosten usw. werden in Verkehrsunfallsachen mit einer Kostenpauschale von 25,00 EUR abgegolten.
Bei einer Schadensfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen sind die Kosten für dessen Inanspruchnahme in der Regel ersatzfähig.
Die Kosten eines Rechtsanwalts werden in unverschuldeten Verkehrsunfallsachen von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei sonstigen Schäden muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Kosten erstattungsfähig sind.
Für die angemessene Dauer der Reparatur bzw. die Dauer der Ersatzbeschaffung können Sie Ihren Nutzungsausfallschaden oder Ihre angemessenen Mietwagenkosten erstattet verlangen.
Auch die Gebühren der Kfz-Zulassungsstelle für die Abmeldung des Altfahrzeugs und die Anmeldung Ihres neuen Wagens sind unter Umständen ersatzfähig. Dasselbe gilt für Abschleppkosten und Standgebühren für das Unfallfahrzeug.