Verkehrsunfallregulierung
Als Beteiligter an einem Verkehrsunfall stehen Sie vor einer ganzen Reihe von Problemen. Ihr Auto ist beschädigt, der Unfallgegner stellt Ansprüche, Ihre Versicherung stellt tausend Fragen und im schlimmsten Fall sind Sie noch selbst verletzt. Wir übernehmen gerne die gesamte Regulierung Ihres Verkehrsunfalls für Sie. Wir arbeiten mit verschiedenen Gutachtern und Werkstätten zusammen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Als Beteiligter an einem Verkehrsunfall stehen Sie vor einer ganzen Reihe von Problemen. Ihr Auto ist beschädigt, der Unfallgegner stellt Ansprüche, Ihre Versicherung stellt tausend Fragen und im schlimmsten Fall sind Sie noch selbst verletzt.
Wir übernehmen gerne die gesamte Regulierung Ihres Verkehrsunfalls für Sie. Wir arbeiten mit verschiedenen Gutachtern und Werkstätten zusammen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Reparaturschaden
Als Unfallbeteiligter haben Sie einen Anspruch auf die Erstattung einer Vielzahl von Kosten. Das umfasst zunächst den Sachschaden am Auto. Hier können wir Ihre Reparaturrechnung geltend machen oder auf Gutachtenbasis abrechnen lassen. Im ersten Fall bekommen Sie die Kosten der tatsächlich erfolgten Reparatur, im zweiten Fall rechnet ein Sachverständiger einen Betrag aus, den Sie dann erstattet bekommen. Ob Sie mit diesem Betrag dann das Auto günstig reparieren lassen oder nicht, ist dann Ihnen überlassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen, können Sie dies auch machen, wenn dies bis zu 30 % teurer ist, als eine Ersatzbeschaffung (sog. 130 %-Rechtsprechung). Dazu müssen Sie auf Verlangen nachweisen, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich vollständig und fachgerecht reparieren lassen und das Fahrzeug nach dem Unfall noch mindestens weitere sechs Monate nutzen. Auszahlen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung den entsprechenden Geldbetrag allerdings sofort.
Totalschaden
Wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, bekommen Sie den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand erstattet. Dieser Betrag entspricht den Kosten einer gleichwertigen Ersatzbeschaffung abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs.
Sonstige Schadenspositionen
Sie können auch den Ersatz von sonstigen beim Unfall beschädigten Gegenständen verlangen. Dies betrifft zum Beispiel die vom Airbag zerbrochene Brille oder Kindersitze, die nach fast jedem Unfall laut Herstellervorgabe ausgetauscht werden müssen.
Außerdem können Sie bei einem Personenschaden ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen.