Verkehrsstrafrecht
Bei Verkehrsverstößen droht manchmal eine schlimmere Strafe als eine kleine Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Manche Verstöße gelten als Verkehrsstraftaten und werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Um eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu verhindern, lohnt es sich hier, einen Strafverteidiger zu Rate zu ziehen.
Nach einer Verkehrskontrolle oder einem Verkehrsunfall wartet im Briefkasten manchmal der nächste Schock: Die Polizei oder Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Bei bestimmten Verkehrsverstößen liegt nicht mehr „nur“ eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Verkehrsstraftat vor. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Fahren ohne Fahrerlaubnis, "Fahrerflucht" oder Trunkenheitsfahrt.
Bei den Verkehrsstraftaten droht neben einer Geldstrafe in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe. Wegen dieser schwerwiegenden Folgen lohnt es sich hier immer, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.