Personenschaden und Schmerzensgeld
Werden bei einem Unfall auch Menschen verletzt, spricht man von einem Personenschaden. Der Geschädigte kann dann neben dem Ersatz seiner Heilbehandlungskosten auch ein Schmerzensgeld erhalten.
Werden bei einem Unfall auch Menschen verletzt, spricht man von einem Personenschaden. Der Geschädigte bekommt zwar in der Regel seine Heilbehandlung von der Krankenkasse bezahlt, gewisse notwendige Zuzahlungen werden aber oft nicht übernommen. Diese Kosten können oft mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgerechnet werden.
Darüber hinaus besteht auch ein Anspruch auf einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen, das sogenannte Schmerzensgeld. Das Beziffern eines angemessenen Schmerzensgeldes ist keine genaue Wissenschaft. Formeln nach dem Motto „ein gebrochener Arm gibt 2.000 Euro, ein gebrochener Fuß 2.500 Euro“ gibt es nicht. Jeder Personenschaden ist individuell und in jedem Fall ist ein anderes Schmerzensgeld angemessen. Bei der Bemessung eines Schmerzensgeldes kommt es auf die Art und Intensität der Verletzung an, auf die Dauer der Heilbehandlung, die Anzahl der Tage im Krankenhaus, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und viele weitere Faktoren. Zum Beispiel wiegt für einen Linkshänder ein Bruch des rechten Arms nicht so schwer wie für einen Rechtshänder und umgekehrt.
Unabhängig vom Einzelfall muss über Schmerzensgelder in Deutschland gesagt werden, dass sie sehr niedrig ausfallen. Es gibt in Deutschland auch keinen Strafschadensersatz, wie etwa in den USA. Dort werden gegen große Konzerne oft Schmerzensgelder in Millionenhöhe ausgeurteilt, damit diese Konzerne abgeschreckt werden. Eine entsprechende Rechtsprechung gibt es in Deutschland nicht.