Kaskoschaden
Viele Autofahrer haben für ihr Fahrzeug neben einer Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen leisten, wenn das Fahrzeug beschädigt wird und andere Versicherungen, zum Beispiel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, nicht einstandspflichtig sind.
Kaskoschaden
Viele Autofahrer haben für ihr Fahrzeug neben einer Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen leisten, wenn das Fahrzeug beschädigt wird und andere Versicherungen, zum Beispiel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, nicht einstandspflichtig sind.
Oft kürzen Versicherungen bei der Regulierung eines Kaskoschadens Ihren berechtigten Anspruch. Oft wird ein Mitverschulden der Versicherungsnehmer unterstellt oder einzelne Positionen der Reparaturrechnung werden nicht anerkannt. In solchen Fällen kann ein Rechtsanwalt in rechtlicher Hinsicht prüfen, welche Positionen erstattungsfähig sind und Ihre berechtigten Ansprüche dann gegenüber der Kaskoversicherung geltend machen.