Gewährleistung
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, kann es sich nach dem Kauf herausstellen, dass es mangelhaft ist. Ein typischer Mangel wären Roststellen oder technische Defekte.
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, kann es sich nach dem Kauf herausstellen, dass es mangelhaft ist. Wenn diese Mängel bei Vertragsschluss bekannt waren, ist das in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, schließlich sind diese Mängel in den Kaufpreis eingepreist. Stellt sich aber heraus, dass das Fahrzeug schlechter ist, als im Kaufvertrag vereinbart, können Sie Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel den Verkäufer zur Reparatur auffordern, den Rücktritt erklären oder den Kaufpreis mindern können.