KANZLEI SENOL
Wir sind eine auf Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei in Bielefeld. Bei Post von Staatsanwaltschaft, Gerichten, Polizei und Behörden, bei Durchsuchungen und Verhaftungen sind wir Ihr Ansprechpartner in Ostwestfalen und bundesweit.
Umfassende rechtliche Unterstützung, maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse
Im Zentrum unserer anwaltlichen Tätigkeit steht die umfassende Betreuung unserer Mandanten. Ein Verfahren ist für uns erst dann erfolgreich, wenn Sie als Mandant zufrieden sind. Anders als in Großkanzleien nehmen wir uns die Zeit, Ihre spezielle Situation genau zu verstehen und betrachten nicht nur das aktuelle Verfahren, sondern auch das große Ganze.
Strafrecht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Senol beraten Sie in jeder Verfahrenslage im Strafrecht und in allen strafrechtlichen Nebengebieten.
Verkehrsrecht
Bei einem Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren oder bei Führerscheinverlust: Wir beraten Sie im Verkehrsrecht und finden die für Sie passende Lösung.
Im Notfall für Sie da
Auch wenn die Polizei mitten in der Nacht klingelt: Die Anwälte der Kanzlei Senol helfen bei Durchsuchung und Verhaftung jederzeit.
So können wir Ihnen helfen:
In der Kanzlei Senol verbindet ein Satz alle unsere Mandate: Eine Einheitslösung gibt es nicht. Für uns beginnt jedes Mandat mit der Frage, wie wir unseren Mandanten optimal helfen können. Jeder Fall ist einzigartig. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Problem.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Ali Senol verteidigt seit mehr als sechs Jahren Mandanten in allen Lagen des Strafverfahrens. Vor seiner Selbstständigkeit im Jahr 2019 arbeitete er erfolgreich als angestellter Rechtsanwalt in einer renommierten Bielefelder Strafrechtskanzlei.
Das sagen Mandanten:
Unsere Mandanten schätzen die Zusammenarbeit mit uns aufgrund unserer herausragenden Expertise und unseres Engagements. Sie heben besonders die Professionalität und die enge Betreuung hervor
Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt von vielen Faktoren ab, sodass hierzu keine Pauschalaussage möglich ist. Wir informieren Sie aber jederzeit transparent über die Kosten für Ihre anwaltliche Unterstützung. Gerne klären wir auch mit Ihrer Rechtschutzversicherung, ob die Kosten übernommen werden.
In der Regel gilt: je früher, desto besser! Gerade in einem frühen Verfahrensstadium gibt es noch viele Einflussmöglichkeiten. Oft können so bessere Ergebnisse erzielt werden. Und wenn noch nichts zu tun ist, teilen wir Ihnen das selbstverständlich mit und verursachen Ihnen keine unnötigen Kosten.
Der Vorladung müssen und sollten Sie ohne anwaltlichen Rat keine Folge leisten. Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie ein Schweigerecht. Machen Sie hiervon Gebrauch und kontaktieren uns. Wir setzen uns mit der Polizei in Verbindung.
Ruhe bewahren! Leichter gesagt, als getan. Rufen Sie uns an. Wir versuchen, schnellstmöglich vor Ort zu erscheinen und die Kommunikation mit der Polizei zu führen. Gibt es einen Durchsuchungsbeschluss? Ist dieser wirksam? Welche Räume usw. sind vom Beschluss erfasst? All das übernehmen wir für Sie. Wichtig: Sprechen Sie mit der Polizei NICHT über den Tatvorwurf, ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben.